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Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
   
der Firma Riegler Holzindustrie GmbH, A-8564 Krottendorf 219 (FN 336251 m)
   
1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes verein-bart wurde, für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Soweit Rechtsgeschäfte mit Kunden im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) abgeschlossen werden, gelten diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen nur insoweit, soweit nicht entsprechende Schutzbestimmungen des KSchG eingreifen. Soweit diese Bedingungen, soweit auch allfällige Zusatzvereinbarungen, keine Regelungen vorsehen, gelten im Zweifelsfall die einschlägigen Usancen der Wiener Börse (Österr. Holz-handelsusancen) . Für Güterbeförderungen für Transportaufträge gelten neben unseren allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trans-porte lt. WKÖ in der geltenden Fassung!
   
2.

Alle Aufträge werden aufgrund nachstehender Bedingungen ausgeführt. Ein Kaufvertrag entsteht erst durch unsere schriftliche Auftragsbe-stätigung oder bei Verzicht auf eine solche durch die Lieferung der Ware zu den auf unseren Lieferscheinen oder im vorliegenden Aushang festgehaltenen Liefer- und Verkaufsbedingungen. Der Käufer ist in Kenntnis, dass der Verkäufer auch alle künftigen Geschäfte nur zu diesen Bedingungen abschließen wird und es gilt auch als verbindlich vereinbart, dass diese Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für weitere Ge-schäfte Gültigkeit haben, auch wenn sie nicht für jeden einzelnen Auftrag schriftlich vereinbart werden. Änderungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

   
3.

Sämtliche Angebote von Riegler Holzindustrie GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Angaben und Äußerungen über Produkteigenschaf-ten in Prospekten, Broschüren, Preislisten etc. sind unverbindlich. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu deren Rechts-wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung von Riegler Holzindustrie GmbH. Stillschweigen seitens der Riegler Holzindustrie GmbH gilt nicht als Zustimmung. Mitarbeiten von Riegler Holzindustrie GmbH sind nicht zur verbindlichen Abgabe rechtsge-schäftlicher Erklärungen berechtigt.

   
4. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, LKW-verladen, ab unserem Werk in Krottendorf. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Sollten sich diese Kosten verändern, so sind wir berechtigt, die Preise an die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung anzugleichen. Alle Preise verstehen sich exkl. gültiger MwSt!!!
   
5.

Lieferung- und Abgabetermin:
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist ist grundsätzlich unverbindlich, wenn nicht im Einzelfall ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde und gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer und von unserem Willen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, krieger-ischer Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- oder Verzollungsverzug, Maschinenbruch, Transportschaden, Energiemangel sowie von Arbeitskonflikten und dgl. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zu-lieferanten eintreten. In diesen Fällen verzichtet der Käufer auf sein Rücktrittsrecht vom Vertrag und auf die Geltendmachung von Schaden-ersatzansprüchen aus welchem Titel auch immer. Wir sind aber in diesen Fällen berechtigt, die Erfüllung entsprechend der eingetretenen Lie-ferbehinderung hinaus zu schieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung zu übernehmen. Als Rechnungsdatum gilt der Tag der Anzeige der Bereitstellung. Im Falle der Nichtabnahme bestellter Ware ist der Verkäufer – unbeschadet weitergehender Schadenersatzan-sprüche – berechtigt, auf den Wert der Ware und denjenigen nicht abgenommener Abschlüsse, 25 % für bereits aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn sowie eine angemessene Vertreterprovision zu fordern.

   
6. Transport/Gefahrenübergang
Soweit kein anderer Erfüllungsort im Einzelfall vereinbart wurde, gilt als Erfüllungsort jeweils unser Werk in 8564 Krottendorf 219. Bei Trans-porten franko Haus versteht sich dies ohne Abladen. Stehzeiten beim Abladen, die über das normale Maß hinausgehen, werden von uns dem Käufer in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers auch wenn wir die Frachtkosten tragen. Wir haben das Recht, nach billigem Ermessen den Versandweg und die Versandart zu bestimmen und den Spediteur und Frachtführer auszusuchen. Wir sind nicht verpflichtet, die billigste Verfrachtung zu wählen. Ebenso behalten wir uns die Art der Verpackung vor. Die Entsorgung der Ver-packung geht zu Lasten des Käufers.
   
7.

Reklamationen:
Bruch-, Maß- und Mengenbeanstandungen müssen sofort bei Übernahme erfolgen und sich von unserem Übergeber schriftlich bestätigen zu lassen. Im Übrigen ist die Mängelrüge nach § 377 Unternehmensgesetzbuch (UGB) binnen sieben Werktagen nach Übergabe der Ware mittels eingeschriebenen Briefes zu erheben. Bei Außerachtlassung dieser Bestimmung gilt die Ware als genehmigt.

Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge kann nach Wahl Ersatz für den mangelhaften Teil der Lieferung geleistet oder hierfür eine Gut-schrift erteilt werden, eine Gewährleistung darüber hinaus erfolgt nicht, insbesondere Haftung für Anarbeitungskosten und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Jegliche Schadenersatzpflicht des Verkäufers für Mängelfolgeschäden bzw. für indirekte Schäden gegenüber dem Käufer und dessen weiteren Abnehmern entsprechend den ein-schlägigen Bestimmungen des ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Darüber hinaus trifft den Verkäufer eine Schadenersatzpflicht im Sinne der einschlägigen Bedingungen des ABGB in jedem Falle nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grobem Verschulden. Weiters wird jede Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden an Sachen des Käufers im Falle der Weiterveräußerung oder sonstigen Weitergabe der Waren, unabhängig davon, ob diese vor der Weiterveräußerung bearbeitet oder verarbeitet wurden, verpflichtet, mit seinem eigenen Abnehmer, falls dieser ein Unternehmer ist, eine gleichlautende Frei-zeichnungsklausel zu vereinbaren, andernfalls jegliche Haftung des Verkäufers bzw. jeglicher Rückgriff auf den Verkäufer bei Eintritt eines Schadensfalles nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen ist.

   
8. Auftragsstornierung:
Bei der teilweisen oder gänzlichen Stornierung eines Auftrages sind wir berechtigt, 25 % der stornierten Auftragssumme als Stornogebühr zu verrechnen. Zusätzlich werden bei die-sem Auftrag, der eine individuelle Fertigung bedingt, die bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftrags-stornierung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
   
9. Rechnungslegung und Zahlung
Die lt. Lieferschein gelieferten Mengen gelten für die Verrechnung. Soweit nicht anderes vereinbart ist, gelten die auf den jeweiligen Ange-boten/Auftragsbestätigungen oder Konditionslisten/Preislisten von Riegler Holzindustrie GmbH angeführten Zahlungsbedingungen.

Demnach sind unsere Rechnungen binnen 3 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das von Riegler Holzindustrie GmbH bekannt gegebene Konto spesenfrei und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ein Skonto muss im Einzelfall vereinbart werden, wobei die Skontofrist ab dem Rechnungsdatum zu laufen beginnt und ein Skonto nur abgezogen werden darf, wenn keine anderen Forderungen offen sind. Abgezogene Bankspesen bei Überweisungen werden nachverrechnet. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Verein-barung und nur zahlungshalber und nicht an Zahlungsstatt angenommen. Allfällige Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art immer, des Käufers ist unzulässig und bedarf einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Terminverlust werden Verzugszinsen von 8 % per anno über dem Basis-zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) vereinbart.

Ist der Käufer bei Erfüllung seiner Pflichten säumig, ist er verpflichtet, neben den Verzugs-zinsen auch sämtliche zweckentsprechenden ge-richtlichen und außergerichtlichen Betreibungskosten (Mahnkosten, Anwaltskosten, Kosten eines Inkassobüros etc.) zu ersetzen.
   
10.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zu vollständigen Berichtigung des Kaufpreises oder des Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren vor. Der Käufer ist zur Weitergabe seines hinsichtlich des Kaufgegenstandes nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes befugt. Der Käufer hat uns von einer Pfändung durch Dritte umgehend in Kenntnis zu setzen und bei der Geltendmachung unserer Rechte in jeder Weise mitzuwirken. Hierbei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Ver-mischung unserer Ware mit anderem Material erwerben wir das Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials.

Im Falle einer Veräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung unserer Vorbehaltsware mit anderen Waren neu ent-standenen Sache durch den Käufer an Dritte erwerben wir Miteigentum am erzielten Verkaufserlös im Verhältnis der beiderseitigen Waren-anteilnahme. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Vorbe-haltseigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt gegebenenfalls in der Höhe des Miteigentumsanteiles – zur Sicherung und Befriedigung ab. Der Käufer darf diese Forderung weder zur Sicherung noch zur Befriedigung an Dritte abtreten. Von unseren Rechten aus dieser Abtretung (Zession) machen wir nur dann Gebrauch, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns in Verzug gerät.

Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns Name und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterver-kauf resultierenden Forderungen bekannt-zugeben sowie seinem jeweiligen Abnehmer der Forderungsabtretung mitzuteilen. Weiters ist der Käufer verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forder-ungen an uns gleichzeitig mit der Fakturierung an seinen Kunden in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Alle durch Barverkäufe von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, in Empfang genom-menen Beträge übereignet der Käufer schon jetzt bis zur Höhe der uns zu diesem Zeitpunkt aus der Lieferung dieser Waren gegen ihn zu-stehenden Forderung an unserem Recht aus der Übereignung machen wir nur dann Gebrauch, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsver-pflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Wird über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet, gelten die vorstehenden Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt weiter. In diesem Fall treffen die Verpflich-tungen aus dieser Vereinbarung den Ausgleichs- bzw. Masseverwalter. Werden die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens veräußert, so sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehende Ersatzansprüche, die Heraussonderung des bereits geleisteten Entgeltes aus der Masse, wenn aber das Entgelt noch nicht geleistet worden ist, die Abtretung des Rechts auf das ausstehende Entgelt zu verlangen. Sollte der Erlös aus der Veräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht mehr ausscheidbar gesondert vorhanden sein, so steht uns ein Bereicherungsanspruch gegen die Masse in der Höhe unserer Ansprüche zu.

   
11. Befreiung von der Erfüllung von Abschlüssen:
Höhere Gewalt und deren Folgen befreien uns von der Lieferverpflichtung. Änderungen in der Kreditwürdikeit des Kunden berechtigen uns, vom Verkauf zurückzutreten oder Voraus-zahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Schadenersatzansprüche aus diesen Gründen sind ausgeschlossen.
   
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz die politische Ge-meinde Krottendorf-Gaisfeld. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses und für sämtliche Rechtstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnisses vereinbaren die Parteien gem. § 104 Jurisdiktionsnorm (JN) die Zu-ständigkeit das jeweils sachlich und örtliche zuständige Gericht. Nach unserer Wahl kann der Auftraggeber jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand geklagt werden.
   
13. Datenschutz/Adressenänderung/Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine in Verträgen enthaltenen, personenbezogenen Daten von uns automatisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Änderungen des Wohnsitzes oder der Geschäftsanschrift sind uns bekannt zu geben, andernfalls gelten Erklär-ungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als zugestellt. Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und Planungsarbeiten bleiben geistiges Eigentum von Riegler Holzin-dustrie GmbH. Der Kunde erhält keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
   
14. Anzuwendendes Recht
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen (Dienstleistungen) gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht und sonstiger Kollisionsnormen.
   
15. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeine Liefer- und Verkaufs-bedingungen unzulässig sein, wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der österreichischen Holzhan-delsusancen u. Bestimmungen der Güterbeförderung für Transportaufträge bzw. österreichisches Recht in dieser Reihenfolge subsidiär.
   
16. Rechtswirkungen:
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein integrierter Bestandteil aller von uns ab-geschlossenen Kauf- und Lieferverträge. Abwei-chungen hievon müssen von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.


  RIEGLER HOLZINDUSTRIE GMBH
A-8564 Krottendorf 219
UID-Nr.:                 ATU65327611
Firmenbuch-Nr.:  FN 336251 m

Telefon: 0 31 43/22 41 - 0
Fax: 0 31 43/22 41 - 7
e-mail: office@holz-riegler.at